Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 30.11.1987 - 8 S 2493/87 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 1987 - 8 S 2493/87 (https://dejure.org/1987,5864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 31.08.1987 - 2 K 942/87
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.1987 - 8 S 2493/87
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.1997 - 5 S 1252/96
Nachbarschutz: zur baulichen Anlage und zur Einhaltung von Abstandsflächen
Die Systematik der genannten Bestimmungen belegt mithin, daß auch der Gesetzgeber dem Umstand, ob eine (sonstige) bauliche Anlage an ein Gebäude angebaut ist oder nicht, keine entscheidende Bedeutung für ihre Einordnung als bauliche Anlage oder Gebäudeteil beigemessen hat (…im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.06.1994, a.a.O., für eine an eine Garage angebaute Pergola; Beschl. v. 30.11.1987 - 8 S 2493/87 - für eine an ein Wohnhaus angebaute Mauer;… vgl. auch für den als Gebäudeteil eingeordneten Sonderfall eines Treppenaufbaus auf dem ersten Obergeschoß eines Gebäudes VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.11.1988 - 8 S 1548/88 - und hierzu die Beispielsaufzählung von "Treppen" sowohl in § 6 Abs. 9 S. 1 wie auch in § 6 Abs. 4 S. 6 LBO 1983).